Mind. -700€ auf alle E-Bikes   Jetzt sparen   [ausgen. Tenways sowie Modelle mit Bosch CX 2025 Gen 5]

E-Lastenräder Förderung ab Oktober 2024

27.09.2024

Förderung von E-Lastenrädern ab Oktober 2024

Neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

In einer Zeit, in der nachhaltige Mobilität immer wichtiger wird, spielt das E-Lastenfahrrad eine zentrale Rolle. Mit der neuen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die am 29. August 2024 veröffentlicht wurde, setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für emissionsfreie Transportmittel. Ab dem 1. Oktober 2024 können Unternehmen, Kommunen oder Vereine attraktive finanzielle Unterstützung beim Kauf eines E-Lastenfahrrads erhalten.

Was ist neu an der E-Lastenrad-Förderung?

Das neue Förderprogramm soll besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen motivieren, klimafreundliche Mobilitätslösungen zu nutzen. Neben einer besseren CO₂-Bilanz tragen E-Lastenfahrräder auch zur Reduzierung von Verkehrsstaus und Lärm in den Innenstädten bei. Das BMWK hat die Förderkriterien angepasst, um noch mehr Betrieben den Zugang zu ermöglichen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich vor allem an:

  • Unternehmen: Vor allem kleine und mittlere Betriebe (KMU) können durch die Subventionen entlastet werden.
  • Kommunen: Öffentliche Einrichtungen können E-Lastenfahrräder für innerstädtische Transporte oder Logistik nutzen.
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen: Für soziale oder umweltfreundliche Projekte bieten E-Lastenfahrräder praktische Vorteile.

Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen, da der Fokus auf der Entlastung des gewerblichen Verkehrs liegt.

Wie hoch ist die Förderung?

Du kannst einen Zuschuss von bis zu 25% der Anschaffungskosten eines E-Lastenfahrrads erhalten, maximal aber 2.500 Euro pro Fahrrad. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit du die Förderung nutzen kannst, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  1. Antrieb: Das Lastenrad muss elektrisch unterstützt sein (E-Lastenfahrrad oder Pedelec).
  2. Transportvolumen: Das Rad muss mindestens 120 kg transportieren können.
  3. Gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung: Es muss mindestens zwei Jahre im gewerblichen oder gemeinnützigen Einsatz sein.
  4. Kauf oder Leasing: Die Förderung gilt auch für Leasing-Verträge mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Vorteile von E-Lastenfahrrädern

E-Lastenfahrräder sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch praktisch und kostengünstig im Betrieb. Gerade in Städten bieten sie für kurze Strecken eine flexible und schnelle Transportlösung. Ob Lieferdienste, Handwerksbetriebe oder der Transport von Arbeitsmaterialien – mit einem E-Lastenfahrrad kommst du ohne Stau und Parkplatzprobleme ans Ziel.

Wichtig: Leider darf das geförderte E-Lastenfahrrad nach den aktuellen Richtlinien in den ersten 2 Jahren ausschließlich für gewerbliche und nicht für private Zwecke genutzt werden. Wenn du also lieber schon jetzt gleich deine Lieben oder private Einkäufe von A nach B bringen möchtest, schau doch gern einmal bei unseren Angeboten:

Jetzt Lastenräder stöbern

Beantragung der Förderung

Wenn du die Förderung für ein E-Lastenfahrrad nutzen möchtest, kannst du den Antrag direkt über die offizielle Website stellen.

  1. Ab dem 1. Oktober 2024 kannst du einen Antrag stellen. Vorher darf nur ein Angebot eingeholt, aber noch nicht bestellt werden.
  2. Fülle das Antragsformular aus und reiche das Angebot, die Projektbeschreibung und den Tätigkeitsnachweis bei der BAFA ein.
  3. Nach Prüfung erhältst du den Zuwendungsbescheid.
  4. Reiche nach dem Kauf Rechnungen, Lieferverträge und Fotos der E-Lastenräder ein.
  5. Der Zuschuss wird nach Prüfung der Unterlagen ausgezahlt.

 

Fazit

Mit der neuen E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab Oktober 2024 unterstützt das BMWK die nachhaltige Mobilität in Deutschland. Unternehmen, Kommunen und Vereine profitieren nicht nur finanziell, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung von Emissionen und Verkehrsbelastungen bei. Wenn du über die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads nachdenkst, nutze die Chance und stelle frühzeitig einen Antrag, um von der Förderung zu profitieren.

Informiere dich hier über den genauen Ablauf und sichere dir jetzt die finanzielle Unterstützung für dein nachhaltiges Transportmittel!