2. Was leistet die Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung tritt ein, wenn das E-Bike innerhalb der eigenen vier Wänden – aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen – gestohlen wurde. Bei Hausratversicherungen mit Zusatzbeitrag gilt das auch, wenn das Rad außerhalb von Gebäuden abgeschlossen auf der Straße gestohlen wurde. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen. In der Regel ist die Höchstentschädigung prozentual oder auf eine vereinbarte Summe begrenzt. Ist eine Nachtklausel vorhanden, z.B. von 22 bis 6 Uhr, dann 2 übernimmt die Hausratversicherung bei Diebstählen in dieser Zeit keine Haftung. Das heißt wenn das E-Bike in dieser Zeitspanne gestohlen wird, entfällt die Entschädigung.
3. Was leistet eine E-Bikeversicherung?
Fahrradversicherungen verfügen in der Regel über umfangreichere Leistungen und versichern anders als Hausratversicherungen nicht nur Diebstahl, sondern auch diverse Schäden, beispielsweise durch Unfälle, Stürze oder Vandalismus. Der Wertgarantie Komplettschutz kommt beispielsweise für Reparaturen auf, die aufgrund von Fall- und Sturzschäden, Unfallschäden, Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder wegen Verschleiß bzw. Vandalismus notwendig werden. Darüber hinaus um-fasst diese E-Bikeversicherung einen zeitlich unbegrenzten Schutz bei Material-, Konstruktions- und Produktionsfehlern. Die Diebstahlversicherung greift bei Diebstahl und Raub ebenso wie bei Einbruchdiebstahl und das ohne Nachtklausel.