Das digitale
Hinweisgeberportal
Wozu dient ein Hinweisgeberportal?
Wir wollen Transparenz.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze für Geschäftspartner:innen hat bei Little John Bikes oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist unser dringliches Anliegen, von möglichem Fehlverhalten unserer Kolleg:inn oder Lieferant:innen zu erfahren – und dieses zu unterbinden.
Aus diesem Grund betreiben wir das unabhängige und unparteiische Hinweisgebergeberportal „Respekt LJB“, in dem vertraulich und anonym Vorfälle, die nicht unseren Compliance-Regeln entsprechen, gemeldet werden können. Dieses Portal steht allen Mitarbeitenden, Lieferant:innen und Kund:innen zur Verfügung, um mögliche Verstöße zu melden.
Wann können Hinweise im Portal eingereicht werden?
Sich angstfrei äußern dürfen.
Für Mitarbeitende von Little John Bikes empfehlen wir zu allererst den persönlichen Kontakt mit dem:der mutmaßlichen Verursacher:in von Fehlverhalten herzustellen. Sollte dieses Gespräch keine Lösung hervorbringen und im zweiten Schritt auch das Gespräch mit dem:der direkten Vorgesetzten zu keiner Aufklärung des Problems führen, ist das Hinweisgeberportal „Respekt LJB“ zu nutzen. Sollte dies auf Grund der Art des Verstoßes nicht möglich sein, kann das Hinweisgeberportal selbstverständlich auch direkt genutzt werden.
Das Portal steht allen Lieferanten und Kund*innen ebenfalls jederzeit zur Verfügung.
Wie können Hinweise im Hinweisgeberportal eingereicht werden?
Anonym und unkompliziert handeln.
- Hinweisgeber:in meldet mögliches Fehlverhalten unter respekt.littlejohnbikes.de
- Meldung wird geprüft und deren Eingang im System innerhalb von sieben Tagen bestätigt.
- Der weitere Verlauf entscheidet sich danach, ob ein tatsächlicher Verstoß festgesellt werden konnte. Das nebenstehende Diagramm gibt Aufschluss über den Werdegang.