Haftungsausschluss für die Teilnahme an Radtouren
Cycling & Relax , 19.9.25
-
Little John Bikes tritt nicht als Reiseveranstalter auf. Sie verantwortet lediglich die Organisation. Alle Teilnehmer führen die Radtrour in Eigenverantwortung durch. Es wird keine Haftung für eventuelle (ganz oder teilweise) ausbleibende oder Schlechtleistungen, Beschädigungen, Unfälle, Verluste, Verspätungen oder Ausfälle, insbesondere bei höherer Gewalt übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mit Teilnahme erklärt der Teilnehmer, bei (ganz oder teilweise) ausbleibender oder Schlechtleistung, Beschädigungen, Unfällen, Verlusten, Verspätungen oder Ausfällen keine Ersatzansprüche zu richten.
-
Little John Bikes haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, der Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Gewinner in besonderem Maße vertrauen darf (= vertragswesentliche Pflichten) sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person. Sollte Little John Bikes entgegen Ziffer 1 als Reiseveranstalter anzusehen sein, wird die Haftung für Schäden, die nicht schuldhaft verursacht wurden und die nicht Körperschäden sind, beschränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises (= Gesamtwert der Reiseleistungen) pro Person. Die Haftung von Little John Bikes wird insoweit ferner beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung beschränkt ist.
-
Die Teilnahme setzt voraus, versichert, krankenversichert (privat oder gesetzlich) zu sein und die fälligen Beiträge entrichtet zu haben. Er versichert weiter, nicht schwanger zu sein und nicht an Krankheiten (z. B. Epilepsie, Herz-Kreislauferkrankungen, schwere Lungenerkrankungen) zu leiden, soweit hierdurch die Reisefähigkeit eingeschränkt oder ständige medizinische Betreuung erforderlich sein sollte.