Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich vor allem an:
- Unternehmen: Vor allem kleine und mittlere Betriebe (KMU) können durch die Subventionen entlastet werden.
- Kommunen: Öffentliche Einrichtungen können E-Lastenfahrräder für innerstädtische Transporte oder Logistik nutzen.
- Vereine und gemeinnützige Organisationen: Für soziale oder umweltfreundliche Projekte bieten E-Lastenfahrräder praktische Vorteile.
Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen, da der Fokus auf der Entlastung des gewerblichen Verkehrs liegt.